Beitragsordnung ab 01.11.2021
Die Mitgliederversammlung des TV Freiberg 1844 e.V. hat auf ihrer Versammlung am 14.10.2021 gemäß § 9 Abs. 5 der Vereinssatzung vom 09.04.2016 einen Beschluss über folgende Beitragsordnung gefasst:
Beitragsordnung des Turnverein Freiberg 1844 e.V.
1. Die Höhe des Grundbeitrages für jedes Mitglied beträgt 4,00 EUR je Monat.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für Mitglieder, welche nicht mehr aktiv am regelmäßigen Übungs-, Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb teilnehmen, beträgt 3,00 EUR je Monat.
2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für Mitglieder, die am Übungs- und Trainingsbetrieb in einer oder in mehreren Abteilungen teilnehmen, beträgt 4,00 EUR je Monat.
3. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für Mitglieder, die am regelmäßigen Spiel- und Wettkampfbetrieb in einer oder in mehreren Abteilungen teilnehmen, beträgt 5,00 EUR je Monat.
4. Abweichend von den Ziff. 1 bis 3 können die Abteilungen mit Zustimmung des Vor-standes einen höheren Mitgliedsbeitrag festsetzen, wenn die allgemeine Finanzlage im Verein den regelmäßigen Übungs-, Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb der Abteilungen durch Mittel des Vereins nicht sichern kann. Dabei sind 0,50-EUR- Staffelungen anzuwenden. Der Festsetzung eines höheren Mitgliedsbeitrages müssen zwei Drittel der Mitglieder der Abteilung zustimmen.
5.Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für Ehrenmitglieder gemäß § 5 der Vereinssatzung beträgt 0,00 EUR je Monat. Es bleibt jedem Ehrenmitglied freigestellt, weiterhin einen Betrag in Höhe der Ziff. 1 bis 4 zu zahlen.
6. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages hat an die Kassierer in den Abteilungen, durch Einzahlung auf das Vereinskonto oder durch Bankeinzug zu erfolgen.
7. Die Zahlungen haben im Voraus vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zu erfolgen. Die vierteljährlichen Vorauszahlungen sind am 15. Kalendertag der Monate Februar, Mai, August und November fällig. Die halbjährlichen Vorauszahlungen sind am 15. Kalendertag der Monate Februar und August fällig. Die jährlichen Vorauszahlungen sind am 15. Kalendertag des Monats Februar fällig.
8. Bei der Beantragung einer Mitgliedschaft ist der Zahlungsverpflichtung durch ein Bankeinzugsverfahren zuzustimmen. Bankgebühren im Zusammenhang mit Rücklastschriften gehen zu Lasten des Vereinsmitgliedes.
9. Die Beitragsordnung vom 14.10.2021 tritt am 01.11.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 30.05.2013 außer Kraft.
Freiberg, 14.10.2021