Beitragsordnung ab 01.01.2026
Die Mitgliederversammlung des TV Freiberg 1844 e.V. hat auf ihrer Versammlung am 23.10.2025 gemäß § 9 Abs. 5 der Vereinssatzung vom 09.04.2016, zuletzt geändert am 18. Mai 2019 einen Beschluss über folgende Beitragsordnung gefasst:
Beitragsordnung des Turnverein Freiberg 1844 e.V.
1. Der Jahresbeitrag beträgt für Mitglieder der Abteilung
Gymnastik 84 EUR,
Turnen 96 EUR,
Parkour 96 EUR,
Schach 102 EUR,
Radball bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 96 EUR und danach 132 EUR.
2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für Ehrenmitglieder gemäß § 5 der Vereinssatzung beträgt 0,00 EUR. Es bleibt jedem Ehrenmitglied freigestellt, weiterhin einen Betrag nach eigenem Ermessen zu zahlen.
3. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages hat durch Einzahlung auf das Vereinskonto oder durch Bankeinzug zu erfolgen.
4. Die Zahlungen haben im Voraus halbjährlich oder jährlich zu erfolgen. Die halbjährlichen Vorauszahlungen sind jeweils am 15. Februar und 15. August eines jeden Jahres fällig sowie in gleich hohen Raten zu entrichten. Die jährlichen Vorauszahlungen sind am 15. Februar eines jeden Jahres fällig.
5. Bei der Beantragung einer Mitgliedschaft ist der Zahlungsverpflichtung durch ein Bankeinzugsverfahren zuzustimmen. Bankgebühren im Zusammenhang mit Rücklastschriften gehen zu Lasten des Vereinsmitgliedes.
6. Die Beitragsordnung vom 23.10.2025 tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 14.10.2021 außer Kraft.
Freiberg, 23.10.2025
